Allgemeine Geschäftsbestimmungen

  • Der MSVCR übernimmt für einen Auftraggeber gegen Entschädigung die sanitätsdienstliche Betreuung eines Anlasses.
  • Dazu stellt der Veranstalter dem MSVCR der Veranstaltungsgrösse entsprechende Standplatz für den Sanitätsdienst zur Verfügung. Der Standplatz muss in der näheren Umgebung sein und von Vorteil einen elektrischen Anschluss in der Nähe Umgebung sein. Ansonsten wird das vom MSVCR organisiert und dem Veranstalter verrechnet. ( z.B Notstrohmgruppe).
  • Die Anzahl und Stufen des Sanitätspersonals wird anhand der Risikobeurteilung angepasst.
  • Der Sanitätsdienst wir von mindestens 2 Sanitätern ausgeführt.
  • Unsere Mitarbeiter verfügen über eine immer Aktuelle Ausbildung nach den Richtlinien des Interverbands für Rettungswesen (IVR):
  • IVR Stufe 2/3
  • Transportsanitäter IVR
  • Rettungssanitäter IVR
  • Der MSVCR behält sich vor, im Bedarfsfall qualifiziertes Sanitätspersonal anderer Organisationen bei zu ziehen.
  • Das Sanitätspersonal vom MSVCR stellt die Primärversorgung aller Patienten bis zum Eintreffen einer Rettungsorganisation oder eines Arztes sicher. Patienten, die keiner weiteren Behandlung bedürfen werden ambulant behandelt.
  • Der MSVCR führt keine Personen-Transporte durch. Grundsätzlich erfolgt dies durch den Rettungsdienst, oder durch Angehörige/Veranstalter.
  • Im Vorfeld des Anlasses koordiniert der MSVCR in Absprache mit dem Auftraggeber die Zusammenarbeit mit den örtlichen Rettungsdienstorganisationen und ortsansässigen Ärzten.
  • Der Veranstalter verpflichtet sich den MSVCR in das Sicherheitskonzept des Anlasses zu integrieren.
  • Bei grösseren Anlässen stellt der MSVCR für die Ausarbeitung des Sicherheitskonzepts einen Mitarbeiter gegen Verrechnung zur Verfügung.
  • Der Sicherheitsverantwortliche des Auftraggebers und der Postenchef/Teamleiter treffen sich vor dem Anlass zur Einsatzbesprechung.
  • Für den Einsatz wird eine schriftliche Auftragsbestätigung formuliert und von beiden Seiten unterzeichnet.
  • Liegt zwischen Eingang dieser schriftlichen Auftragserteilung und dem Einsatz weniger als 20 Tage, wird eine Umtriebs pauschale von Fr. 50.-, bei weniger als 10 Tagen Fr. 100.- erhoben.
  • In Ausnahmesituationen kann der MSVCR die Umtriebs pauschalen erlassen.
  • Sollte der Auftraggeber kurzfristig dieser schriftliche Auftrag zurückziehen, oder die schriftlichen vereinbarten Bedingungen nicht erfüllen, so gelten die folgenden Regelungen:
  • weniger als 20 Tage vor dem Anlass 25% des Offerten Betrages
  • weniger als 10 Tage vor dem Anlass 50% des Offerten Betrages
  • weniger als 05 Tage vor dem Anlass 100% des Offerten Betrages
  • Sollte der Auftraggeber den festgelegten Vereinbarungen nicht nachkommen, behält sich der MSVCR sich vor, ohne Kostenfolge den Auftrag an Ort und Stelle zu sistieren.
  • Sanitätsposten werden nur mit Zustimmung des Veranstalters vorzeitig aufgehoben.
  • Der Auftraggeber haftet im Gesamten für den Anlass. Der MSVCR kann zu keiner Zeit haftbar gemacht werden.
  • Sämtliche Vereinbarungen, die nicht in den AGB`s enthalten sind, werden schriftlich festgehalten.